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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma

TALENT CENTRIC
Inh.: Sarah Böning (Auftragnehmer)

§ 1 Geltungsbereich, Form

1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen AGB gelten für alle meine Geschäftsbeziehungen mit meinen Kunden („Auftraggeber“). Die AGB gelten, wenn der Auftraggeber Unternehmer (§ 14 BGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen) ist.

2. Sofern nichts anderes vereinbart, gelten die AGB in der zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen bzw. jedenfalls in der dem Auftraggeber zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge, ohne dass ich in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müsste.

3. Meine AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden dann und insoweit Vertragsbestandteil, als ich ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt habe. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch, wenn ich in Kenntnis der AGB des Auftraggebers den Auftrag an ihn vorbehaltlos ausführe.

4. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Auftraggeber (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. meine schriftliche Bestätigung maßgebend.

5. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Auftraggebers in Bezug auf den Vertrag (z.B. Fristsetzung, Mängelanzeige, Rücktritt oder Minderung), sind schriftlich, d.h. in Schrift- oder Textform (z.B. E-Mail) abzugeben. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise, insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden, bleiben unberührt.

6. Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.

§ 2 Vertragsschluss – Leistungserbringung – Mitwirkungspflicht des Auftraggebers

1. Meine Angebote und Preise sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch, wenn ich dem Auftraggeber Broschüren, sonstige Leistungsbeschreibungen oder Unterlagen – auch in elektronischer Form – überlassen habe, an denen ich mir im Übrigen Eigentums- und Urheberrechte vorbehalte.

2. Der Vertragsschluss erfolgt durch beidseitige Zustimmung des Angebots durch den Auftraggeber und durch mich.

3. Ich stelle zur Erbringung meiner Leistung geeignete Fachkräfte zur Verfügung. Dies kann ich selbst oder bei mir fest angestellte oder für mich freiberuflich tätige Personen sein. Ich behalte mir vor, ggf. Fachkräfte im Verlauf eines Auftrags auszutauschen, wenn dies meine internen Planungen erforderlich machen.

4. Der Auftraggeber hat meine Leistungen durch angemessene Mitwirkungshandlungen zu fördern. Er wird mir insbesondere die dafür erforderlichen Informationen und Daten zur Verfügung stellen.

§ 3 Termin

1. Vereinbarte Termine (insb. Workshop- & Trainings-Termine) sind für beide Vertragspartner verbindlich. Eine folgenlose Absage oder Terminverschiebung ist für beide Seiten bis spätestens eine Woche vor einem vereinbarten Termin möglich.

2. Sofern ich verbindliche Termine aus Gründen, die ich nicht zu vertreten habe, nicht einhalten kann (z.B. Krankheit), werde ich den Auftraggeber hierüber unverzüglich informieren. Ich werde neue Termine vorschlagen. Kommen neue Termine nicht zustande, sind sowohl der Auftraggeber als auch ich berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Auftraggebers werde ich unverzüglich erstatten.

3. Die Rechte des Auftraggebers gemäß § 8 dieser AGB und meine gesetzlichen Rechte, insbesondere bei einem Ausschluss der Leistungspflicht (z.B. aufgrund Unmöglichkeit der Leistung und/oder Nacherfüllung), bleiben unberührt.

§ 4 Annahmeverzug des Auftraggebers

Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle Termine pünktlich wahrzunehmen. Mein Vergütungsanspruch bleibt in den vorgenannten Fällen in voller Höhe nach Maßgabe des § 3 Abs. 1 bestehen, ohne dass ich zur Nachleistung verpflichtet bin. Ich muss mir allerdings auf die Vergütung anrechnen lassen, was ich während des Zeitraums, für den die Vergütung gezahlt wird, durch anderweitige Verwertung meiner Dienstleistungen verdiene oder zu verdienen böswillig unterlasse.

§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen

1. Es gilt die im Auftragsformular bezeichnete Vergütung als vereinbart.

2. Die Vergütung ist fällig und zu zahlen innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsstellung. Ich bin jedoch, auch im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung, jederzeit berechtigt, erbrachte Teilleistungen abzurechnen. Ich bin zudem berechtigt, Vorschüsse abzurechnen. Bei Vereinbarung eines Pauschalhonorars ist die Auftragnehmerin berechtigt, bis zu 50% des vereinbarten Honorars nach Zustandekommen des Dienstleistungsauftrages vorschüssig abzurechnen.

3. Mit Ablauf vorstehender Zahlungsfrist kommt der Auftraggeber in Verzug. Die Vergütung ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Ich behalte mir die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Gegenüber Kaufleuten bleibt mein Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt.

4. Dem Auftraggeber stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Bei Mängeln meiner Leistung bleiben die Gegenrechte des Auftraggebers insbesondere gemäß § 7 dieser AGB unberührt.

5. Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar (z.B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), dass mein Anspruch auf die Vergütung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Auftraggebers gefährdet wird, so bin ich nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB).

§ 6 Aufwendungsersatz

Bei seitens des Kunden angeforderten Vor-Ort-Terminen erhält die Auftragnehmerin vom Auftraggeber einen Aufwendungsersatz für folgende Aufwendungen:

– Bei Benutzung des eigenen PKW 0,50 EUR pro Kilometer zzgl. Parkkosten oder
– Erstattung Bahnfahrt 2. Klasse zzgl. Taxikosten und
– ggf. Hotel-Übernachtungskosten

§ 7 Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung aller meiner gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Auftrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung behalte ich mir das Eigentum an allen ausgehändigten Unterlagen, Handbüchern, Daten, Broschüren und sonstigen Materialien vor.

§ 8 Mängelansprüche des Auftraggebers

1. Für die Rechte des Auftraggebers bei Mängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.

2. Grundlage meiner Mängelhaftung ist vor allem die getroffene Vereinbarung.

3. Ist meine Auftragsdurchführung mangelhaft gewesen, kann ich zunächst verlangen, meine Leistungen noch einmal zu erbringen (Nacherfüllung).

4. Ich bin berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Auftraggeber die fällige Vergütung bezahlt. Der Auftraggeber ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil der Vergütung zurückzubehalten.

5. Der Auftraggeber hat mir die zur geschuldete Nacherfüllung erforderliche Zeit zu geben und Termine mit mir zu vereinbaren.

6. Die zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Fahrtkosten, trage ich selbst.

7. Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder eine für die Nacherfüllung vom Auftraggeber zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern. Bei einem unerheblichen Mangel besteht jedoch kein Rücktrittsrecht.

8. Ansprüche des Auftraggebers auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen auch bei Mängeln nur nach Maßgabe von § 8 dieser AGB und sind im Übrigen ausgeschlossen.

§ 9 Sonstige Haftung

1. Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, hafte ich bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.

2. Auf Schadensersatz hafte ich – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit hafte ich, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen (z.B. Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten; unerhebliche Pflichtverletzung), nur
a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist meine Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. Meine Haftung für fahrlässig verursachte Schäden aus dem zwischen dem Auftraggeber und mir abgeschlossenen Auftrag wird insoweit auf 300.000 EUR (in Worten: dreihundertausend Euro) begrenzt.

Klarstellend halte ich fest: Sollte ein Termin ausfallen, weil ich erkranke oder einen Unfall erleide und eine Vertretung nicht möglich ist, hafte ich nicht für eventuelle Schäden des Auftraggebers, wenn ich die Krankheit oder den Unfall nicht vorsätzlich oder grob-fahrlässig herbeigeführt habe.

3. Die sich aus Abs. 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch gegenüber Dritten sowie bei Pflichtverletzungen durch Personen (auch zu ihren Gunsten), deren Verschulden ich nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten habe. Sie gelten nicht, soweit ein Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Leistung übernommen wurde und für Ansprüche des Auftraggebers nach dem Produkthaftungsgesetz.

4. Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Auftraggeber nur zurücktreten oder kündigen, wenn ich die Pflichtverletzung zu vertreten habe. Ein freies Kündigungsrecht des Auftraggebers wird – mit Ausnahme des nach § 3 Abs. 1 dieser AGB – ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.

§ 10 Verjährung

1. Abweichend vom Gesetz beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche wegen Mängeln ein Jahr ab dem Ende der Auftragsdurchführung.

2. Die vorstehenden Verjährungsfristen gelten auch für vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche des Auftraggebers, die auf einem Mangel beruhen, es sei denn die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung (§§ 195, 199 BGB würde im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führen. Schadensersatzansprüche des Auftraggebers gemäß § 8 Abs. 2 Satz 1 und Satz 2(a) sowie nach dem Produkthaftungsgesetz verjähren ausschließlich nach den gesetzlichen Verjährungsfristen.

§ 11 Datenschutz

1. Ich beachte die einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften. Danach ist es untersagt, personenbezogene Daten unbefugt zu verarbeiten. Personenbezogene Daten dürfen daher nur verarbeitet werden, wenn eine Einwilligung bzw. eine gesetzliche Regelung die Verarbeitung erlaubt oder eine Verarbeitung dieser Daten vorgeschrieben ist. Die Grundsätze der DSGVO für die Verarbeitung personenbezogener Daten sind in Art. 5 Abs. 1 DSGVO festgelegt und beinhalten im Wesentlichen folgende Verpflichtungen:

Personenbezogene Daten müssen
a) auf rechtmäßige Weise und in einer für die betroffene Person nachvollziehbaren Weise verarbeitet werden;
b) für festgelegte, eindeutige und legitime Zwecke erhoben werden und dürfen nicht in einer mit diesen Zwecken nicht zu vereinbarenden Weise weiterverarbeitet werden;
c) dem Zweck angemessen und erheblich sowie auf das für die Zwecke der Verarbeitung notwendige Maß beschränkt sein („Datenminimierung“);
d) sachlich richtig und erforderlichenfalls auf dem neuesten Stand sein; es sind alle angemessenen Maßnahmen zu treffen, damit personenbezogene Daten, die im Hinblick auf die Zwecke ihrer Verarbeitung unrichtig sind, unverzüglich gelöscht oder berichtigt werden;
e) in einer Form gespeichert werden, die die Identifizierung der betroffenen Personen nur so lange ermöglicht, wie es für die Zwecke, für die sie verarbeitet werden, erforderlich ist;
f) in einer Weise verarbeitet werden, die eine angemessene Sicherheit der personenbezogenen Daten gewährleistet, einschließlich Schutz vor unbefugter oder unrechtmäßiger Verarbeitung und vor unbeabsichtigtem Verlust, unbeabsichtigter Zerstörung oder unbeabsichtigter Schädigung durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen („Integrität und Vertraulichkeit“);
Verstöße gegen diese Verpflichtung können mit Geldbuße und/oder Freiheitsstrafe geahndet werden. Ein Verstoß kann zugleich eine Verletzung von vertraglichen Pflichten oder spezieller Geheimhaltungspflichten darstellen. Auch (zivilrechtliche) Schadensersatzansprüche können sich aus schuldhaften Verstößen gegen diese Verpflichtung ergeben.

2. Ich verpflichte mich, meine Mitarbeiter auf die Einhaltung des Datengeheimnisses hinzuweisen, sofern nicht bereits eine solche Verpflichtung besteht.

3. Ich verpflichte mich zur regelmäßigen Datensicherung im erforderlichen Umfang. Dazu zählen:
– Zugangskontrolle (z.B. Passwortschutz),
– Zugriffskontrolle (z.B. Zugriffsbeschränkungen),
– Weitergabekontrolle (z.B. Upload-Verbot),
– Eingabekontrolle (z.B. Protokollierung vorgenommener Datenveränderungen),
– Auftrags- und Verfügbarkeitskontrolle (z.B. regelmäßige Backups),
– Verschlüsselung,
– Trennungsgebot (z.B. technisch bewirkte Trennung des Speicherortes von dienstlichen und privaten Daten).

Insbesondere habe ich die meinem Zugriff unterliegenden Systeme gegen unbefugte Kenntnisnahme, Speicherung, Veränderung sowie sonstige nicht autorisierte Zugriffe oder Angriffe, gleich welcher Art, durch Mitarbeiter des Auftraggebers oder sonstige Dritte zu schützen.

Hierzu ergreife ich die nach dem neuesten Stand bewährter Technik geeigneten Maßnahmen in erforderlichem Umfang, insbesondere zum Schutz gegen Viren und sonstige schadhafte Programme oder Programmroutinen, außerdem sonstige Maßnahmen zum Schutz der jeweiligen Einrichtung, insbesondere zum Schutz gegen Einbruch. Bei Verwendung von nicht meinem Zugriff unterliegenden Systemen habe ich den jeweils eingesetzten Personen entsprechende Verpflichtungen aufzuerlegen und deren Einhaltung regelmäßig zu überwachen.

§ 12 Referenzen

Ich bin berechtigt, nach erfolgreichem Abschluss eines Auftrags den Auftraggeber als Referenzkunden und den abgeschlossenen Auftrag als Referenzauftrag zu benennen, um damit zu werben, z.B. auf meiner Homepage, sofern nicht zwischen mir und dem Auftraggeber Geheimhaltung vereinbart wurde. Der Auftraggeber hat das Recht, der Referenznennung bei Vorliegen eines sachlichen Grundes zu widersprechen. Namen von natürlichen Personen, Marken-Logos oder Bilder von natürlichen Personen darf ich nur nach zuvor ausdrücklich erteilter Genehmigung des jeweils Berechtigten verarbeiten und verwenden.

§ 13 Rechtswahl und Gerichtsstand

1. Für diese AGB und die Vertragsbeziehung zwischen dem Auftraggeber und mir gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts.

2. Ist der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten mein Geschäftssitz in Düsseldorf. Entsprechendes gilt, wenn der Auftraggeber Unternehmer im Sinne von § 14 BGB ist. Ich bin jedoch in allen Fällen auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort des Auftrags gemäß diesen AGB bzw. einer vorrangigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggebers zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften,
insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.

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